Urlaub und Pflege nach Krankenhaus Kurzzeitpflege

Urlaubsreif
Wer Angehörige liebevoll und fürsorglich zu Hause pflegt, braucht Erholung. Für die vorübergehende Betreuung von Pflegebedürftigen steht ganzjährig ein Urlaubsimmer zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über freie Termine.

Nach Krankenhaus
Die Überleitungspflege deckt den Pflege- und Betreuungsbedarf nach einem Krankenhausaufenthalt ab. Dieses Angebot besteht für maximal drei Monate im Jahr. Die Rückkehr in die häusliche Betreuung erfolgt je nach Verbesserung des Gesundheitszustandes.

Finanzierung Aufenthalt als Selbstzahler
Die Kosten werden aus eigenen Mitteln bezahlt (Pensionseinkünfte, Pflegegeld, Sparvermögen usw.).

Finanzierung Aufenthalt mit Sozialhilfe
Für die Finanzierung der Heimkosten kann bei der Wohnsitzgemeinde/Stadt ein Antrag auf Sozialhilfe eingereicht werden, welcher von der Bezirkshauptmannschaft geprüft und bearbeitet wird. Die Kostenübernahme erfolgt gegen einen, von der Behörde errechneten Selbstbehalt.