Urlaubs- und Überleitungspflege Kurzzeitpflege

Urlaubspflege

Überleitungspflege

Finanzierung der Kurzzeitpflege (sowohl Urlaubs- als auch Überleitungspflege)

Finanzierung Aufenthalt als Selbstzahler
Die Kosten werden aus eigenen Mitteln bezahlt (Pensionseinkünfte, Pflegegeld, Sparvermögen usw.).

Finanzierung Aufenthalt mit Sozialhilfe
Für die Finanzierung der Heimkosten kann bei der Wohnsitzgemeinde/Stadt ein Antrag auf Sozialhilfe eingereicht werden, welcher von der Bezirkshauptmannschaft geprüft und bearbeitet wird. Die Kostenübernahme erfolgt gegen einen, von der Behörde errechneten Selbstbehalt.