Finanzieren der Kurzzeitpflege

  • Finanzieren des Aufenthalts als Selbstzahler: Die Kosten werden aus eigenen Mitteln bezahlt (zum Beispiel Pensions-Einkünfte, Pflege-Geld, Sparvermögen).
  • Finanzieren des Aufenthalts mit Sozial-Hilfe: Für die Finanzierung der Heim-Kosten können Sie bei der Wohnsitz-Gemeinde einen Antrag auf Sozial-Hilfe einreichen. Die Bezirkshauptmannschaft prüft und bearbeitet den Antrag. Die Übernahme der Kosten erfolgt gegen einen, von der Behörde errechneten Selbstbehalt.

Informationen

In die Überleitungs-Pflege werden Menschen aufgenommen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme eine stationäre Pflege benötigen. Die Überleitungs-Pflege gibt Zeit, um zu entscheiden, ob ein Pflegeheim die richtige Lösung ist. 

Voraussetzung für die Aufnahme ist die Bestätigung des Case Managements. Die Überleitungs-Pflege ist auf maximal drei Monate beschränkt.

Anfragen und Informationen:
Servicestelle Pflege- und Betreuung
Magdalenastraße 9
+43 5522 3422 6882
servicestelle.sbf@feldkirch.at

Wer Angehörige liebevoll und fürsorglich zu Hause pflegt, braucht Erholung. Für die vorübergehende Betreuung von Pflegebedürftigen steht ganzjährig ein Urlaubs-Zimmer zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich früh genug über freie Termine.

Anfragen und Informationen:
Senioren-Betreuung Feldkirch
Magdalenastraße 9
+43 5522 3422 6910
seniorenbetreuung@feldkirch.at