Selbstzahler

Die Kosten für den Aufenthalt sowie für die Pflege und Betreuung im Pflegeheim werden aus eigenen Mitteln (Pensions-Einkünfte, Miet-Einnahmen) bezahlt.

Sozial-Hilfe Bezirkshauptmannschaft

Für die Finanzierung der Heim-Kosten können Sie bei der Wohnsitz-Gemeinde einen Antrag auf Sozial-Hilfe einreichen. Die Bezirkshauptmannschaft prüft und bearbeitet den Antrag. Die Übernahme der Kosten erfolgt gegen einen, von der Behörde errechneten Selbstbehalt.

Folgende Einkünfte sind für den Selbstbehalt relevant:

  • Pflege-Geld der Pensions-Versicherungs-Anstalt
    bis auf 10 Prozent der Pflegestufe 3
  • Einsatz von 80 Prozent aller Pensions-Einkünfte (in- und ausländische Pensionen/Renten), 13. + 14. Pension bleiben frei
  • Unterhalts-Zahlungen (Ehepartner:in)
  • sonstige Einkünfte (zum Beispiel Miet-Einnahmen)

Die Verrechnung richtet sich nach dem Pflege- und Betreuungs-Aufwand (interne ARGE Heimeinstufung). Es gilt der Landestarif.